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Balkonkraftwerke: Solarstrom vom eigenen Balkon

Balkonkraftwerke finden immer mehr Interesse. Viele Mitglieder überlegen, mit kleinen Solarmodulen eigenen Strom zu erzeugen und Energiekosten zu reduzieren. Damit das gut und sicher funktioniert, gilt es einige Hinweise und Vorgaben zu beachten. Unser Leitfaden erklärt, wie das Verfahren aussieht und welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind. Hier kommt ein Einblick in den Leitfaden. Den ganzen Leitfaden finden Sie auf der bbg-Webseite unter diesem Link.

 

Gesetzliche Neuerungen (Stand ab 2024)

Privilegierte bauliche Veränderung: Balkonkraftwerke sind nun in den Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen nach § 554 BGB aufgenommen. Das bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf die Gestattung der Anlage durch Ihre Vermieterin haben. Optische Gründe können die Anbringung am Balkongeländer nicht mehr grundsätzlich verhindern.

Leistungsgrenze: Bei der installierten Modulleistung (bis 2000 Watt) dürfen maximal 800 Watt pro Haushalt in das Hausnetz eingespeist werden.

Vereinfachte Anmeldung: Es ist lediglich eine vereinfachte Anmeldung Ihrerseits im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich.

 

 

Bauvorgaben

Für die Anbringung und die Maße der Anlage gelten spezifische Vorgaben, um die Sicherheit zu gewährleisten:

Ohne Neigung: Die Anlage darf nur ohne Neigung (also senkrecht) angebracht werden. Dies betrifft sowohl Gitter- als auch Massiv-Balkone und dient der Sicherheit, insbesondere bei starkem Wind oder rutschendem Eis im Winter.

Maße der Anlage: Die Maße der Solaranlage dürfen maximal die der Balkonbrüstung entsprechen. Dies bedeutet, dass die Anlage nicht darüber hinausragen oder nach unten in den Nachbarbalkon hineinragen darf.

 

 

Denkmalschutz

Sollte Ihr Gebäude unter Denkmalschutz stehen (hierzu ist Ihre Anfrage bei der bbg vor Anschaffung der Solar-Anlage notwendig), ist eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden durch die bbg erforderlich,
um die Installation zu genehmigen.
Die bbg informiert im Rahmen der Zustimmung zur Installation über mögliche Auflagen der Denkmalschutzbehörde.

 

 

Bezug der Anlage

Die bbg bemüht sich um einen Rahmenvertrag zur Lieferung und Installation geeigneter Balkonkraftwerke (über diesen kann das Mitglied bei Bedarf die Anlage auf eigene Kosten beziehen). Das Mitglied kann selbst eine geeignete Anlage anschaffen und installieren.

 

 

Standortwahl

Balkonbrüstung: Der ideale Anbringungsort ist die Balkonbrüstung.

Anbringung ohne Neigung: Wie bereits erwähnt, muss die Anbringung ausschließlich ohne Neigung erfolgen.

Rettungsweg: Der zweite Rettungsweg muss jederzeit frei zugänglich sein.

 

 

Optik

Die Optik sollte sich passend zu bereits bestehenden Anlagen am Gebäude

Montagesysteme

Witterungsbeständige Materialien: Verwenden Sie Montagesysteme aus witterungsbeständigen Materialien wie Edelstahl oder Aluminium, um Langlebigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Befestigung ohne Bohren: Die Anbringung muss ohne bauliche Veränderung (z. B. Bohren) stattfinden. Setzen Sie auf Klemmsysteme oder spezielle Halterungen, die keine Eingriffe in die Bausubstanz erfordern. Die gewählten Halterungen müssen stabil und sicher sein, um Windlasten und anderen Belastungen standzuhalten.

 

 

Elektrischer Anschluss

Balkonsteckdose: Für den Betrieb ist eine separate Balkonsteckdose mit eigenem Stromkreis verpflichtend.

Anschluss an eine einzelne Steckdose: Die Anlage darf nur an eine einzelne Steckdose angeschlossen werden. Die Verwendung von Mehrfachsteckdosen ist unzulässig!

Installation durch bbg: Sollte eine solche Steckdose benötigt werden, kann die Installation durch die bbg für Sie beauftragt werden. Die Kosten dafür sind vom jeweiligen Mitglied zu tragen. Rechnen Sie hier mit Kosten ab 150 bis zu 400 €. Aus Sicherheitsgründen muss diese Arbeit durch eine von der bbg bestimmten Fachkraft ausgeführt werden.

Stromkreislauf: Durch Zusendung eines Fotos Ihres Sicherungskastens (bei Antragstellung) kann die bbg abschätzen, ob eine Installation ohne Prüfung durch einen Fachbetrieb möglich ist.

CE-Zertifizierung: Die verwendete Anlage muss zwingend CE-zertifiziert sein. Sie sind dafür verant-
wortlich, dies beim Erwerb der Anlage zu gewährleisten. Die CE-Zertifizierung bestätigt die Einhaltung europäischer Sicherheitsnormen.

Normgerechte Komponenten: Achten Sie auf die Verwendung nur normgerechter, geprüfter Komponenten, insbesondere der geltenden VDE- Normen zum Zeitpunkt des Einbaus.

 

 

Anmeldung und Registrierung

Marktstammdatenregister: Die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur von Ihnen eingetragen werden. Dies ist der zentrale Registrierungspunkt für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland.
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Seit dem 16. Mai 2024 (Inkrafttreten des Solarpakets) entfällt die Verpflichtung zur Meldung beim Netzbetreiber für steckerfertige Solaranlagen, auch „Balkonkraftwerke” genannt, die die üblichen Leistungswerte (Bruttoleistung 2.000 W, zugeordnete Wechselrichterleistung 800 W) nicht überschreiten und für die auf eine Einspeisevergütung verzichtet wird. Mit der Registrierung im Marktstammdatenregister wird der Anschlussnetzbetreiber über die Daten des Anlagenbetreibers und der Anlage automatisiert informiert.

 

 

Versicherung

Haftpflichtversicherung: Meist sind Schäden gegenüber Dritten, die durch einen Defekt oder das Herabfallen des Balkonkraftwerks entstehen, durch Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Klären Sie dies mit Ihrem Versicherer.

Hausratversicherung: Für Brand- und Sturmschäden an der Anlage selbst kann eine Hausratversicherung greifen. Es empfiehlt sich eine explizite Klärung mit Ihrer Versicherung, da Balkonkraftwerke nicht immer automatisch in den Standardschutz fallen.

 

 

Den ganzen Leitfaden für Balkonkraftwerke finden Sie hier:

Download-Link